Junge Menschen, die im Jugendhilfebereich aufgenommen werden, können bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen (Reha-Maßnahme) eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder Berufsausbildung im Bildungszentrum oder ggf. bei einem externen Bildungsträger oder Ausbildungsbetrieb beginnen.
Bei fehlender Reife oder für Quereinsteigende während des Schul- bzw. Ausbildungsjahres gibt es die Möglichkeit, an einer tagesstrukturierenden Maßnahme (jugendhilfefinanziert) teilzunehmen und so die Zeit bis zu einer möglichen vorberuflichen/beruflichen Bildungsmaßnahme sinnvoll und vorbereitend zu überbrücken.